Der Gewölbekeller im Gemeindehaus dient in erster Linie der Jugend. Vorrangig steht er den Gruppen & Kreisen der Ev. Kirchengemeinde zur Verfügung. Für sportliche Aktivitäten der Gruppen ist er perfekt. Es stehen Handballtore, Basketball Körbe und ein Netz zur Verfügung. Es können somit sämtliche Ballspiele gespielt werden. Nicht zu vergessen der Jungscharklassiker. Hockey. Schläger dazu stehen ebenfalls zur Verfügung.
Der Gewölbekeller kann angemietet werden für private Veranstaltungen.
Nur für Jugendgruppen der Ev. Kirchengemeinde: Kalendereintrag erstellen per ChurchTools und den Raum Gewölbekeller reservieren
Interessierte die nicht den Jugendgruppen zuzuorden sind, (z.B. private Veranstaltungen) sollen sich bitte mit dem Pfarramt, in Verbindung setzen. Pfarramt.Hessigheim@elkw.de
Bitte geben sie bei Ihrer Anfrage Anschrift und Telefonnummer an.
Benutzungsordnung des Gewölbekellers im Ev. Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Hessigheim
Zweck des Kellers:
Der Gewölbekeller bietet mit seinen verschiedenen Räumlichkeiten vielfältige Möglichkeiten zu kirchlicher Gemeinde- und Jugendarbeit für viele Gruppen und Kreise. Alle Veranstaltungen sollen in christlicher, dem Sinn und Zweck eines kirchlichen Gebäudes entsprechender Atmosphäre stattfinden.
Zuständigkeit und Genehmigung:
Für die Vermietung im Zusammenhang mit privaten Feiern ist die Kirchengemeinde zuständig (entsprechen der Anmietung sonstiger Räume im Gemeindehaus). Hierzu soll sich der Mieter an das Pfarrbüro wenden.
Benutzungsanleitung:
Die Beleuchtung im Keller ist über die Taste im Sicherungskasten einzuschalten. Bei Bedarf kann der Keller über die Partyschaltung (im Technikraum im Gemeindehaus) beheizt werden. Nach der Betätigung des Schalters (1) leuchtet eine Kontrollleuchte an der Schaltuhr (1). Die Heizung ist für 2 Stunden in Betrieb. Die Thermostatventile an den Heizkörpern im Keller sollen nicht verstellt werden. Im Sportbetrieb darf der Keller nur mit mitgebrachten Turnschuhen benutzt werden. Geräte im Kraftraum müssen fachgerecht benutzt werden ggf. unter fachlicher Anleitung, damit keine körperlichen Schäden entstehen. Grundsätzlich erfolgt die Nutzung dieser Geräte auf eigene Gefahr. Der Fluchtweg im Brandfalle führt durch den Notausgang im hinteren Teil des Kellers, nicht über das Treppenhaus / Gemeindehaus. Der Keller ist nach der Benutzung abzuschließen.
Ordnung:
Ab 22.00 Uhr muss, wie sonst auch bei Veranstaltungen im Gemeindehaus, der obere Ausgang / Ottmarsheimer Str. benutzt werden.
Die WC – Anlagen im Gemeindehaus können benutzt werden.
Nach jeder Benutzung soll der Boden besenrein gesäubert werden.
Alle Gruppen, die den Keller in einer gewissen Regelmäßigkeit benutzen, beteiligen sich auch in gewissen Abständen an der gründlichen Nassreinigung. Es wird ein Plan erstellt.
Es muss bei sportlicher oder spielerischer Nutzung durch Kinder oder Jugendliche immer ein verantwortlicher erwachsener Mitarbeiter im Keller anwesend sein.
Entstandene Schäden irgendwelcher Art am Raum oder an den Sportgeräten sollen an das Pfarramt der Kirchengemeinde gemeldet werden.
Der Notausgang darf während des (Sport)betriebs nicht betreten werden.
Kreise und Gruppen der Ev. Jugend und der Ev. KGM können den Keller, falls er nicht belegt ist, auch spontan nutzen, nicht nur für Sport und Spiele. ( Z.B. Jugo, Gebetsabend … )
Die Belegung kann über den Kalender auf der Homepage eingesehen werden und sollte dort auch eingetragen werden.
Jede andersartige Nutzung ( z.B. private Belegung wie Geburtstagsfest usw. ) muss über die Kirchengemeinde angemietet werden.
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